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Kaum Verstöße bei Quarantänekontrolle in Reutlingen

Foto: dpa
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REUTLINGEN. Am Mittwoch, 21. und Donnerstag, 22. Oktober, hat das Reutlinger Ordnungsamt verstärkt kontrolliert, ob Infizierte, enge Kontaktpersonen und Reiserückkehrer sich an die geltenden Quarantäne-Regeln halten. Das Ergebnis: Die überwiegende Mehrheit der Quarantäne-Pflichtigen hält sich an die Vorgaben.

Insgesamt zwölf Mitarbeiter vom Reutlinger Ordnungsamt waren im Einsatz, um zu prüfen, ob sich die Betroffenen tatsächlich im eigenen Haushalt aufhalten. Der Großteil der Quarantäne-Pflichtigen wurde dabei telefonisch überprüft. Außerdem waren vier Außendienstmitarbeiter unterwegs, die die Kontrollen direkt an der Haustür durchführten.

Alle 347 Personen, die derzeit in Reutlingen unter Quarantäne stehen, wurden überprüft – 79 davon in den Präsenzkontrollen der Außendienstler. Zu diesen Präsenzkontrollen gehörten auch 13 konkrete Verdachtsfälle, die sich durch vorherige Anrufe ergeben haben und daraufhin gezielt kontrolliert wurden. Die übrigen 66 wurden per Stichprobe ausgewählt. Alle übrigen Quarantäne-Pflichtigen wurden telefonisch kontrolliert.

Insgesamt gab es dabei nur sehr wenige Verstöße: Vier der 347 kontrollierten Personen wurden nicht angetroffen, drei davon gehörten zu den konkreten Verdachtsfällen. Das ist eine Verstoßquote von nur rund einem Prozent und damit ein sehr positives Ergebnis. Allerdings ist keine der vier Personen positiv getestet, alle zählen zur Kategorie Kontaktperson. Ihnen droht nun die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und damit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.

Hintergrund der Kontrollen ist eine Aktion des baden-württembergischen Sozialministeriums. Dieses hatte landesweit zur flächendeckenden Überprüfung der Einhaltung von Quarantäne-Anordnungen und -Verpflichtungen aufgerufen. Die Aktion des Ministeriums soll die Bevölkerung sensibilisieren, Quarantäne-Anordnungen zu beachten. Ziel ist es zudem, deutlich zu machen, dass ein Verstoß gegen Quarantäne-Regeln die Zahlung von Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann. (pm)