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Ist die Mehrweg-Regel ein Flop? So geht es Reutlinger Betrieben damit

Seit dem 1. Januar gilt die Mehrwegangebotspflicht. Eine Bilanz, wie es Reutlinger Betrieben damit geht.

Mehrwegangebotspflicht: Wer Essen und Trinken zum Mitnehmen anbietet, muss seit Anfang dieses Jahres auch Mehrwegbehälter anbiet
Mehrwegangebotspflicht: Wer Essen und Trinken zum Mitnehmen anbietet, muss seit Anfang dieses Jahres auch Mehrwegbehälter anbieten. Die Einwegbehälter verschwinden trotzdem nicht aus den Betrieben. FOTO: HAUKE-CHRISTIAN DITTRICH/DPA/DPA-TMN
Mehrwegangebotspflicht: Wer Essen und Trinken zum Mitnehmen anbietet, muss seit Anfang dieses Jahres auch Mehrwegbehälter anbieten. Die Einwegbehälter verschwinden trotzdem nicht aus den Betrieben. FOTO: HAUKE-CHRISTIAN DITTRICH/DPA/DPA-TMN

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