REUTLINGEN. Was überhaupt eine »Inobhutnahme« ist? »Dabei handelt es sich um eine vorübergehende Schutzmaßnahme für ein Kind oder einen Jugendlichen«, sagt Beate Felger. Der Begriff sei ein ziemlich alter, die Problematik aber eine - leider - nach wie vor aktuelle: Wenn das Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Familien gefährdet ist und das Jugendamt erfährt davon, sind die Mitarbeiter verpflichtet, umgehend zu reagieren.
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