REUTLINGEN. Noch sind die Hühner in Reutlingen glücklich. Noch darf das Federvieh im Freien scharren, während in weiten Teilen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bis 30. November Ausgehverbot herrscht - die betroffenen Gebiete gelten als Rast- und Nistplätze für Zugvögel aus Russland, die als mögliche Träger der Vogelgrippe-Viren gelten und Hühner infizieren könnten. Während die drei Bundesländer mit ihrem »Aufstallungsgebot« über die Vorgaben von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast hinaus gehen und selbst beim Deutschen Tierschutzbund mit Stirnrunzeln bedacht werden, hält sich Stuttgart mit einem Verbot noch zurück. Das Einschlepprisiko durch den Vogelflug sei nach Expertenansicht im Südwesten gering, meint Christiane Renner vom Agrarministerium.
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