REUTLINGEN. Die Stadt Reutlingen hat allerbeste Chancen, sich das Geländes des Güterbahnhofs sichern zu können. Der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hat die Klagen von »Bahn AG« und »real Estate« gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts zurückgewiesen und auch eine Revision nicht zugelassen. Da die Kläger jedoch die Möglichkeit haben, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, wird es schätzungsweise noch einmal ein halbes Jahr dauern, bis klar ist, ob das Bundesgericht die Beschwerde zulässt. In diesem Fall könnte es eine weitere Verzögerung geben.
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