Aktuell Reutlingen

Freizeitausgleich für Feuerwehrmann

SIGMARINGEN/REUTLINGEN. Ein bei der Stadt Reutlingen im Beamtenverhältnis beschäftigter Feuerwehrmann hat aufgrund europarechtlicher Vorgaben Anspruch auf rückwirkenden Freizeitausgleich für das Jahr 2005 in Höhe von rund 76 Stunden. Auf Klage des Beamten verpflichtete das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Stadt zur Gewährung des Dienstausgleichs rückwirkend. Für 2002 bis 2004 blieb die Klage ohne Erfolg (Urteil vom 24. 01. 2008 - 6 K 847/07).

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