REUTLINGEN. Die Liga fordert in einem offenen Brief von der Stadt Reutlingen »Belegungsrechte für mindestens 50 Prozent der Wohneinheiten des beim Neubau öffentlich geförderten Wohnraums«. Die zweite Forderung verlangt eine Anpassung der geltenden Mietobergrenze an die reale Preisentwicklung. »Um der aktuellen Not gerecht zu werden, fordern wir, vor einer Neuberechnung, eine sofortige pauschale Erhöhung um 20 Prozent«, sagt AWO-Geschäftsführer Ulrich Högel. Einfach ausgedrückt: Eine Erhöhung der Mietobergrenze würde für die Wohnungssuchenden einen höheren Betrag durch das Jobcenter zur Finanzierung ihrer Miete bedeuten.
Die dritte Forderung ist dem Umstand geschuldet, dass gemeinnützige Träger Sozialer Arbeit dazu übergehen, auf dem freien Wohnungsmarkt gegenüber Vermietern als Hauptmieter in die Garantenstellung einzutreten, um den so beschafften Wohnraum dann an ihre Klienten unter zu vermieten – was den Trägern erhebliche Mehrkosten beschert. Deshalb solle bei der Bemessung einer Kaltmiete auch eine notwendige Verwaltungskostenpauschale beziehungsweise ein Wagnisbetrag einberechnet und im Rahmen der angemessenen Unterkunftskosten anerkannt werden. (GEA)
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