Logo
Aktuell Wohnen

Freien Wohlfahrtspflege bemängelt: Mieten für viele unbezahlbar

Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf finden in den seltesten Fällen eine Wohnung. Deshalb stellt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege an die Stadt Reutlingen und an den Landkreis Forderungen.

Mitglieder der Liga der Freien Wohlfahrtspflege (von links): Ulrich Högel von der AWO, Lisa Kappes-Sassano, Caritas-Regionalleit
Mitglieder der Liga der Freien Wohlfahrtspflege (von links): Ulrich Högel von der AWO, Lisa Kappes-Sassano, Caritas-Regionalleiterin, Dr.Wolfgang Grulke, Liga-Vorsitzender und Dr. Joachim Rückle, Geschäftsführer des Diakonieverbandes Reutlingen. FOTO: DÖRR
Mitglieder der Liga der Freien Wohlfahrtspflege (von links): Ulrich Högel von der AWO, Lisa Kappes-Sassano, Caritas-Regionalleiterin, Dr.Wolfgang Grulke, Liga-Vorsitzender und Dr. Joachim Rückle, Geschäftsführer des Diakonieverbandes Reutlingen. FOTO: DÖRR

REUTLINGEN. Die Liga fordert in einem offenen Brief von der Stadt Reutlingen »Belegungsrechte für mindestens 50 Prozent der Wohneinheiten des beim Neubau öffentlich geförderten Wohnraums«. Die zweite Forderung verlangt eine Anpassung der geltenden Mietobergrenze an die reale Preisentwicklung. »Um der aktuellen Not gerecht zu werden, fordern wir, vor einer Neuberechnung, eine sofortige pauschale Erhöhung um 20 Prozent«, sagt AWO-Geschäftsführer Ulrich Högel. Einfach ausgedrückt: Eine Erhöhung der Mietobergrenze würde für die Wohnungssuchenden einen höheren Betrag durch das Jobcenter zur Finanzierung ihrer Miete bedeuten.

Die dritte Forderung ist dem Umstand geschuldet, dass gemeinnützige Träger Sozialer Arbeit dazu übergehen, auf dem freien Wohnungsmarkt gegenüber Vermietern als Hauptmieter in die Garantenstellung einzutreten, um den so beschafften Wohnraum dann an ihre Klienten unter zu vermieten – was den Trägern erhebliche Mehrkosten beschert. Deshalb solle bei der Bemessung einer Kaltmiete auch eine notwendige Verwaltungskostenpauschale beziehungsweise ein Wagnisbetrag einberechnet und im Rahmen der angemessenen Unterkunftskosten anerkannt werden. (GEA)

Den kompletten Artikel mit allen Hintergründen zu den Forderungen lesen Sie am morgigen Donnerstag, 20. August, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.