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Feinstauburteil: Gericht lehnt Zwangsgeld ab

REUTLINGEN. 2014 hat die Deutsche Umwelthilfe das Land und die Stadt als »Beigeladene« wegen notorisch überschrittener Schadstoffwerte in Reutlingen verklagt und vom Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht bekommen. Ein Jahr später legte der Verband nach: Er stellte beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils, weil seiner Meinung nach die »längst überfälligen Maßnahmen zur Luftreinhaltung« verzögert würden. Diese Auffassung teilen die Sigmaringer Richter nicht. Sie lehnten den Antrag jetzt ab, weil »das Land noch nicht säumig« sei, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Foto: dpa
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