Aktuell Amtsgericht

Fehlende Absicherung führte zu Todessturz

REUTLINGEN. »Die Bausicherheit lag bei Ihnen« – Richter Dominik Skauradszun fand in seiner Urteilsbegründung gegen den Projektleiter eines Anbieters von Fotovoltaikanlagen aus der Region sowie die beiden Geschäftsführer eines Subunternehmers gestern deutliche Worte. Denn wären die drei angeklagten Männer ihren Pflichten nachgekommen, wäre ein 43-jähriger Arbeiter am 21. Juni nicht vom Flachdach eines Firmengebäudes in der Dieselstraße in Betzingen gefallen und aus zwölf Metern in den Tod gestürzt.

Foto: dpa
Foto: dpa

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.