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Aktuell Prozess

Revision abgewiesen, aber keine Fahrverbote in Reutlingen

Gute Nachrichten für Dieselbesitzer in Reutlingen und Eningen. Das Land muss den Luftreinhalteplan zwar fortschreiben, kommt aber um Dieselfahrverbote herum. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Der Prozess zum Nachlesen im Ticker.

Erleichtert: Thomas Keck steht den Kollegen des ZDF Rede und Antwort. Foto: Conzelmann
Erleichtert: Thomas Keck steht den Kollegen des ZDF Rede und Antwort.
Foto: Conzelmann

Fazit

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute etwas geschafft, was Richtern selten gelingt: Alle Beteiligten fühlen sich nach dem Urteil als Sieger. Land und Stadt, weil sie den Luftreinhalteplan zwar fortschreiben müssen, aber anders als vom VGH gefordert, ohne Fahrverbote verhängen zu müssen, wenn sie den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auch mit anderen Maßnahmen erreichen können. Die Umwelthilfe wiederum ist erleichtert, dass endlich Klarheit darüber herrscht, welcher Grenzwert denn nun eigentlich gilt. Das Gericht machte klar, dass das der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm ist.

Reaktionen

»Das Urteil würdigt unsere Bemühungen, den Grenzwert einzuhalten«, sagt Bürgermeister Thomas Keck. Die Erleichterung ist ihm anzumerken. Regierungspräsident Klaus Tappeser und Baubürgermeisterin Ulrike Hotz nehmen das Urteil eher gelassen hin und kündigen an, dass sie weiter daran arbeiten, dass die Luft in Reutlingen sauberer wird.

Auch Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch freut sich über das Urteil: »Es ist eine salomonische Entscheidung der Richter.« Er begrüßt, dass der 7. Senat die Auffassung der VGH-Richter teilte, dass Reutlingen den Luftreinhalteplan fortschreiben muss, auch wenn die Stadt um Fahrverbote zunächst herumkommt.

16.42 Uhr

Aufatmen für Dieselfahrer: Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, wird zwar verurteilt, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und die Revision wird abgewiesen. Allerdings müssen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine Fahrverbote verhängt werden, gibt der Vorsitzende bekannt. »Wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird, kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein«, begründet der 7. Senat seine Entscheidung.

16.32 Uhr

Die fünf Richter lassen noch auf sich warten. Trotzdem ist es im etwa zur Hälfte besetzten Saal teilweise so leise, dass man fast nur das Knarren einzelner Stühle hört. Die Spannung ist fast greifbar. Was wird der 7. Senat gleich verkünden? 

Zwischenfazit

Bei den Fragen nach Verfahrensfehlern sah es in der knapp zweistündigen Verhandlung so aus, als sei den Richtern am VGH kein Fehler unterlaufen. Die wohl beste Chance, Fahrverbote abzuwenden, besteht weiter darin, wie die Richter in ihren Beratungen während der nächsten drei Stunden die Verhältnismäßigkeit bewerten. Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck geht mit einem »positiven Gefühl« in die Mittagspause. »Ich glaube, wir konnten ein paar Punkte machen«. Ob das reicht, zeigt sich dann gegen 16.30 Uhr. Dann hat die Stadt Gewissheit und Tausende Dieselfahrer in Reutlingen auch.

Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck und Baubürgermeisterin Ulrike Hotz vor dem Eingang des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Foto: Conzelmann
Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck und Baubürgermeisterin Ulrike Hotz vor dem Eingang des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
Foto: Conzelmann

12.18 Uhr

Der Vorsitzende Andreas Korbmacher schließt die mündliche Verhandlung. Er und seine Kollegen ziehen sich jetzt zur Beratung zurück. Ein Urteil werde es nicht vor 16 Uhr geben.

12.10 Uhr

Zum Schluss wendet sich Reutlingens Oberbürgermeister an den 7. Senat: »Bitte berücksichtigen Sie heute die besondere Situation unserer Stadt.« Seit 2007 habe Reutlingen viel getan, um die Luft in der Stadt besser zu machen. Die Stadt sei auf einem guten Weg. Er bittet die Richter, heute mit der Entscheidung Signale zu setzen und die personellen und finanzielle Anstrengungen nicht unberücksichtigt zu lassen. Den Vorwurf der Gegenseite, Reutlingen trickse bei der Luftreinhaltung, weist er energisch zurück: »Wir sind keine Zocker. Die Gesundheit unserer Bürger steht für uns an oberster Stelle«

12.05 Uhr

Während dieser eine Satz der Gesetzesnovelle weiter Wort für Wort seziert wird, hat der Sprecher des Umweltbundesamts auch eine gute Nachricht für Reutlinger Bürger: Gestern sei die Stadt benachrichtigt worden, dass sie 7,6 Millionen Euro für den Kauf von Elektro-Bussen erhalte. 

11.39 Uhr

Die wohl beste Chance für Reutlingen, um Fahrverbote herumzukommen, besteht darin, wenn die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes angewendet wird. Die Gesetzesnovelle besagt, dass Fahrverbote in der Regel nur dann verhältnismäßig sind, wenn der Wert von 50 Mikrogramm überschritten wird. Das Gericht beschäftigt sich zuerst mit der Frage, ob es dabei um prognostische oder um tatsächlich gemessene Werte geht.

Großer Sitzungssal am Simsonplatz 1: Nachhaltig ist nicht nur die Eichenvertäfelung sondern auch die Urteile, die hier gefällt werden. Foto: Conzelmann
Großer Sitzungssal am Simsonplatz 1: Nachhaltig ist nicht nur die Eichenvertäfelung sondern auch die Urteile, die hier gefällt werden.
Foto: Conzelmann

Ein Sprecher des Bundesamts für Umwelt klärt auf: »Der Anwendungsbereich der Novelle beschränkt sich auf bereits gemessene Werte und nicht auf prognostizierte Werte.« Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl weist die Richter nochmal darauf hin, welche Bedeutung es hat, ob und wie die Novelle in diesem Fall angewendet wird: »Es gibt sie, wir müssen sie beachten. Wie geht es danach weiter? Hat die Norm Bestand oder nicht?«

11.17 Uhr

Beide Seiten sagten im Vorfeld der Verhandlung, dass es spannend sei, wie die Richter die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bewerten. Nun wird das Thema diskutiert. Korbmacher weist daraufhin, dass die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten damals beim Urteil für Stuttgart gegeben gewesen sei. Er begründet das unter anderem mit Ausnahmeregelungen und mit Übergangszeiten für Betroffene, die Softwareupdates durchführen lassen. Michael Uechtritz hält Fahrverbote in Reutlingen erwartungsgemäß nicht für verhältnismäßig. Vor allem deshalb nicht, weil in Reutlingen auf absehbare Zeit der EU-Grenzwert auch ohne Fahrverbote erreicht werden könne. Remo Klinger hält dagegen, dass Reutlingen schon seit Jahren nur scheibchenweise an der Einhaltung des Grenzwerts gearbeitet habe. Irgendwann sei die Zeit, durchzugreifen. Auch wenn man nur ein Mikrogramm über dem Grenzwert liege.

10.55 Uhr

Jetzt geht es um Fahrverbote. Für Michael Uechtritz gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Er argumentiert: Wenn man mit Prognosen belege, dass man den EU-Grenzwert erreichen könne, was Reutlingen beim VGH getan habe, könne man doch nicht gleichzeitig sagen, falls die Prognosen falsch sind, machen wir eben einen neuen Luftreinhalteplan, in den Fahrverbote aufgenommen werden.

Remo Klinger bemängelt, dass die Prognosen fehlerhaft seien. Uechtritz entgegnet, dass die Richtigkeit von Prognosen vorher nunmal nicht überprüft werden könnten. Korbmacher gibt ihm recht: »Prognosen sind eingeschränkt überprüfbar, da sie sich auf die Zukunft beziehen.« Diesen Punkt werde sich der 7. Senat nochmals genauer anschauen.

10.45 Uhr

Sind Softwareupdates nachhaltig? Oder machen viele Betroffene diese bei Störungen wieder rückgängig? Die Mannheimer Richter sahen das als möglich an und berücksichtigten die Wirksamkeit von Softwareupdates für die Prognosen daher weniger stark. Zu Unrecht, moniert Michael Uechtritz: »Der VGH hat nicht ein einziges Wort darüber verloren, woher er das hat und worin sich das begründet.« Der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger hält das nicht für einen Verfahrensfehler und sieht das Versäumnis beim Beklagten. Man hätte in der Instanz davor einen Beweisantrag stellen müssen, wenn da Erklärungsbedarf bestanden hat, so Klinger.

10.28 Uhr

Zwischenfazit des 7. Senats: »Die Aussage des VGH, wonach Reutlingen mit den vorhandenen Maßnahmen den NO2-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht erreicht, steht und ist Basis für das weitere Vorgehen hier vor Gericht.« Immer wieder wird Klaus-Peter Dolde darauf hingewiesen, dass man sich hier in einem Revisionsverfahren befinde und Entscheidungen des VGH nur aufgrund von Verfahrensfehlern angreifbar sind, jedoch nicht mit neuen Prognosen. Auch werde hier nicht nochmals diskutiert, was welcher Gutachter damals gesagt hat. Es sieht schlecht aus für Diesel-Pkw-Besitzer in Reutlingen und Eningen.

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10.19 Uhr

Zweiter Einwand der Stadt ist, dass sich der VGH nicht ordentlich mit dem Photokatalytischen Fassadenanstrich und der Versetzung der Fahrbahn in der Lederstraße um einen Meter beschäftigt hat. Beides zusammen sollte den NO2-Wert um insgesamt drei Mikrogramm senken. Die Mannheimer Richter bezeichneten diese Maßnahmen als unsicher. Ein Verfahrensfehler? Nein, sagt Korbmacher. Es gebe dazu einfach zu wenige Erfahrungswerte, um die Wirkung dieser Maßnahmen als sicher zu bezeichnen. Fehlende Praxiserfahrung könnten nicht durch Hochrechnungen eines Gutachters ausgeglichen werden.

10.13 Uhr

Korbmacher sagt, die Herangehensweise des Verwaltungsgerichtshofs sei in diesem Punkt richtig gewesen. Der Luftreinhalteplan war nunmal defizitär und deshalb sei ihm gar nichts anderes übrig geblieben, als der Klage stattzugeben. Sie wäre nur abgewiesen worden, wenn der Luftreinhalteplan nicht defizitär gewesen wäre.

10.05 Uhr

»Wir überprüfen, ob die Auffassung des VGH, dass Fahrverbote aufgenommen werden sollen, gegen deutsches Recht verstößt«, sagt der Vorsitzende. Er bittet Dolde, den Anwalt der Stadt, nochmals, die Frage zu beantworten, was hier aus Sicht der Stadt eigentlich Streitgegenstand ist. Dolde beantwortet das so: Vor dem VGH habe die Umwelthilfe geklagt, dass der defizitäre Luftreinhalteplan für Reutlingen von 2018 defizitär sei. »Nehmen wir an, er sei defizitär«, sagt Dolde. Trotzdem habe die Stadt damals dargelegt, dass sie Maßnamen im Köcher hat, die ausreichen, um den NO2-Grenzwert trotz des defizitären Luftreinhalteplans zu erreichen. Deshalb verstehe er nicht, dass der Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans trotzdem stattgegeben wurde.

9.52 Uhr

Schon in den ersten Minuten des Rechtsgesprächs wird klar: Das entwickelt sich heute wie erwartet zu einer Art Paragraphen-Bingo und Fachwörter-Schlacht. Aktuell beschäftigt sich das Gericht mit der vom Anwalt der DUH aufgeworfenen Frage, ob Reutlingen als Nebenkläger überhaupt am Tisch sitzen darf. Der Senat hat damit kein Problem, den Austausch der Argumente fasst der Vorsitzende so zusammen: »Für die Zuschauer hier war das viel Fachchinesisch.« Stimmt. 

9.40 Uhr

Nach Verlesung des Sachstandsberichts, der nochmal das Urteil vom VGH in Mannheim und die festgestellten Tatsachen zusammenfasst, gibt der vorsitzende Richter Andreas Korbmacher die Anträge bekannt. Stadt und Land beantragen das Urteil des VGH aufzuheben und die Klage der DUH abzuweisen. Die Umwelthilfe dagegen fordert die Zurückweisung der Revision.

9.25 Uhr

In fünf Minuten geht's los. Reutlingens Rathausd-Chef Keck ist hinsichtlich des Ausgangs der Verhandlung zuversichtlich: »Wir sind optimistisch, denn wir haben die besseren Argumente.« Viele Dieselfahrer in Reutlingen und Eningen hoffen, dass er recht hat.

9 Uhr

Foto: Conzelmann
Foto: Conzelmann

Gegen neun Uhr trifft die Delegation aus Reutlingen am Gericht ein. Oberbürgermeister Thomas Keck, so wie man ihn kennt, mit Fliege. Baubürgermeisterin Ulrike Hotz wirkt angespannt wie damals in Mannheim. Beide nehmen zusammen mit den Anwälten Klaus-Peter Dolde und Michael Uechtritz vorne links im Saal platz. Der Raum ist etwa zur Hälfte gefüllt, eigentlich hatte man einen größeren Andrang erwartet.

8.10 Uhr

Foto: Egenberger
Foto: Egenberger

Knapp eineinhalb Stunden vor Beginn der Verhandlung positionieren sich vor dem Gerichtsgebäude bereits zwei Lager. Fahrverbotsgegner und Umweltschützer. »Ein Reutlingen ohne Fahrverbote, das Tor zur Alb muss offen bleiben«, fordern die einen, während sich die anderen sicher sind: »Dieselabgase töten«. Mittendrin in der Gruppe der Umweltschützer: Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Foto: Egenberger
Foto: Egenberger

Ablauf

Die Verhandlung startet um 9.30 Uhr. Nach Überprüfung der Anwesenheit wird ein Sachbericht vorgelesen. Dieser enthält alle Tatsachen, die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) festgestellt hat. Anschließend findet das sogenannte Rechtsgespräch statt. Hierbei werden sämtliche Rechtsfragen abgehandelt und diskutiert. Anders als am VGH kommen hier keine Gutachter oder Sachverständige von Land, Regierungspräsidium (RP) oder Stadt zu Wort. Die Diskussion wird zwischen den Anwälten Remo Klinger (DUH),  Dr. Klaus-Peter Dolde (Stadt) und Michael Uechtritz (RP) stattfinden. Außerdem können die Richter Fragen stellen. Wie lange die Prozedur dauert, ist noch nicht abzusehen. Nach der mündlichen Verhandlung ziehen sich die Richter zur Beratung zurück, die Entscheidung wird noch heute verkündet.

Die Richter

Für Umweltschutzrecht und Immissionsschutzrecht ist beim Bundesverwaltungsgericht laut Geschäftsverteilungsplan der 7. Senat zuständig. Dieser besteht aus fünf Richtern. Vorsitzender ist Prof. Dr. Korbmacher, sein Stellvertreter ist Richter Brandt. Ihre drei Kollegen sind die Richter Dr. Schemmer, Dr. Günther und Dr. Löffelbein.

Wer Stadt und Land vertritt

Die Stadt Reutlingen ist in Leipzig unter anderem mit Oberbürgermeister Thomas Keck, Baubürgermeisterin Ulrike Hotz und der Leiterin des Rechtsamts Madlen Michels vertreten. Vom Regierungspräsidium Tübingen ist Präsident Klaus Tappeser vor Ort, vom Land Baden-Württemberg der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl.

Um was es heute geht

Während beim VGH in Mannheim Maßnahmen und Prognosen der Stadt Reutlingen zur Luftreinhaltung unter die Lupe genommen wurden, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht heute lediglich geprüft, ob das Urteil rechtmäßig ist. Es werden keine neuen Gutachten vorgelegt, neue Prognosen spielen wohl keine Rolle. »Tatsachen können wir nur berücksichtigen, wenn der VGH sie festgestellt hat«, sagt der Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Carsten Tegethoff.

Spannend wird sein, wie die Richter die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes bewerten. Demnach sind Fahrverbote erst ab einer Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahreswertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig - in Reutlingen liegt der Wert aktuell bei 46 Mikrogramm. Die Mannheimer Juristen sahen das jedoch kritisch. Das Unionsrecht gehe vor, maßgeblich sei also der EU-Grenzwert.

Vorgeschichte

Am 18. März vergangenen Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium in Tübingen, wurde verpflichtet, Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für Reutlingen aufzunehmen. Der 10. Senat war der Ansicht, dass die Maßnahmen, die Reutlingen im Köcher hatte, nicht ausreichen, um den von der EU gesetzten Stickstoffdioxid-Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft schnellstmöglich zu erreichen. Einen Tag nach der Urteilsbegründung vom 16. April kündigte das Land an, in Revision zu gehen. Knapp einen Monat später entschloss sich auch die Stadt Reutlingen zu diesem Schritt. »Wir haben nichts zu verlieren, nur zu gewinnen«, sagte Baubürgermeisterin Ulrike Hotz damals auf GEA-Nachfrage. Das Bundesverwaltungsgericht ist die letzte Instanz. (GEA)

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