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Ex-Amtsleiter eher schlampig als kriminell?

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ist der Ex-Chef des städtischen Steueramts vom Schöffengericht in Reutlingen im November 2014 verurteilt worden, weil sich der Angeklagte nach Überzeugung von Richter Eberhard Hausch sechs besonders schwere Fälle der Untreue zuschulden hatte kommen lassen. So ließ der heute 59-Jährige einen Metzinger Automatenaufsteller für zwei Jahre keinen Gewerbesteuerbescheid zukommen – und das, obwohl das Finanzamt schon sogenannte Messbescheide für den Spielhallenbetreiber erstellt hatte.

Foto: dpa
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