Reutlingen/Tübingen. (ara) »Die Beweislage ist schwierig«. Und weil nach Ansicht der Berufungskammer am Tübinger Landgericht fast »alles drin« sei - »von einer Verwerfung der Berufung bis hin zum Freispruch«, schlug der Kammervorsitzende Ralf Peters den drei Angeklagten vor, dem Gericht mit einem Geständnis den Weg zu Verhängung einer Bewährungsstrafe zu öffnen. Die drei hatten Berufung eingelegt gegen ihre Verurteilung. Sie sollen den Reutlinger Transportunternehmer Willi Betz erpresst haben.
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