STUTTGART/REUTLINGEN. Woher wusste Thomas Betz bereits während der Polizeiaktion, dass der gesamte Funkverkehr zwischen Fahrern und Konzernzentrale vom Landeskriminalamt abgehört wurde? Und wie kamen streng vertrauliche Unterlagen über Verkehrskontrollen der Zollfahndung mit detaillierten Checklisten für Lkw-Kontrollen und Anweisungen des Zolls an Polizeibeamte in seine Schreibtischschublade? Verteidiger Dietrich Quedenfeld versuchte, den Verdacht eines ungesetzlichen Informationsflusses zu entkräften: »Das sind Hirngespinste. Einen Maulwurf gibt und gab es nicht.« Der Mitangeklagte Rolf Kreienhop vom Bundesamt für Güterverkehr jedenfalls kann's nicht gewesen sein: Die brisanten Informationen müssten aus viel heißeren Quellen stammen.
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