REUTLINGEN. Ein schlechtes Gewissen sieht anders aus. Wen es drückt, wirkt nicht so aufrecht, ruhig und besonnen wie der 34-jährige Mann auf der Anklagebank, der an diesem Vormittag in Saal drei des Reutlinger Amtsgerichts sitzt und aufmerksam den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft lauscht. Diese beschuldigt den Taxifahrer, einen betrunkenen Fahrgast am späten Abend des 1. Juni 2006 in hilflosem Zustand vor dessen Bleibe im »Kleinen Bol« abgesetzt zu haben, ohne sich darum zu kümmern, ob es der 66-Jährige aus eigener Kraft zur Haustür schafft.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.