REUTLINGEN. Eindeutig zweideutig gestaltet sich für einige GEA-Leser die Verkehrssituation im Bereich der Reutlinger Wörthstraße auf Höhe des Hammerweges. Sie fragen sich, wer hier eigentlich Vorfahrt hat, zumal eine Zusatztafel den Hammerweg als privates Terrain ausweist und ein - wenn auch von Unbefugtem verdrehtes - »Durchfahrt-Verboten-Schild« darauf schließen lässt, dass hier eigentlich gar keine Fahrzeuge unterwegs sein dürfen. Sind sie aber!
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