REUTLINGEN. Wenn defekte Parkautomaten keine Billets ausspucken wollen, dürfen Autos trotzdem auf den städtischen Parkplätzen abgestellt werden - jedenfalls dann, wenn die für den betreffenden Stellplatz festgelegte Höchstparkdauer (steht auf den Ticketautomaten) nicht überschritten wird und eine gut sichtbar ausgelegte Parkscheibe über die Ankunftszeit informiert. Das heißt: Es gilt Lösung »a« der gestrigen Verkehrs-Aufgabe.
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