Aktuell Reutlingen

Ein Rest von Unsicherheit bleibt

REUTLINGEN. Die Stadt Reutlingen hat allerbeste Chancen, sich das Gelände des Güterbahnhofs sichern zu können. Der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hat die Klagen von »Bahn AG« und »aurelis Real Estate« gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Da die Kläger jedoch die Möglichkeit haben, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, wird es schätzungsweise noch einmal ein halbes Jahr dauern, bis klar ist, ob die Beschwerde zulässig ist. In diesem Fall könnte es eine weitere Verzögerung geben.

Der Güterbahnhof in Reutlingen. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestehen beste Chancen, dass sich die Stadt das Gel
Der Güterbahnhof in Reutlingen. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestehen beste Chancen, dass sich die Stadt das Gelände sichern kann und damit zumindest mittelfristig der geplante Verknüpfungspunkt Straße/Schiene beziehungsweise ein Logistikzentrum geschaffen werden kann. FOTO: NIETHAMMER
Der Güterbahnhof in Reutlingen. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestehen beste Chancen, dass sich die Stadt das Gelände sichern kann und damit zumindest mittelfristig der geplante Verknüpfungspunkt Straße/Schiene beziehungsweise ein Logistikzentrum geschaffen werden kann. FOTO: NIETHAMMER

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