REUTLINGEN. Der Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother hat laut Pressemitteilung zwei Frauen und sieben Männer zu neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ernannt.
Die zwölf Kammern des Sozialgerichts Reutlingen entscheiden in der Besetzung von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die Ernennung zum ehrenamtlichen Richter erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die beispielsweise von Gewerkschaften, Interessenvertretungen behinderter Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern und Landkreisen erstellt und beim Sozialgericht eingereicht werden. Das Mindestalter für dieses Amt liegt bei 25 Jahren. Die ehrenamtlichen Richter, die keine Juristen sein müssen, repräsentieren das bürgerliche Element in der Rechtsprechung.
Hoher Stellenwert
Das Zusammenwirken von Berufs- und ehrenamtlichen Richtern hat besonders in der Sozialgerichtsbarkeit einen hohen Stellenwert. Derzeit sind beim Sozialgericht Reutlingen über 170 ehrenamtliche Richter tätig. Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden informierte Martin Rother die neu Ernannten über die Grundzüge des Verwaltungs- und des sozialgerichtlichen Verfahrens. Amtsinspektorin Christel Lutz-Barth erläuterte die Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. (pm)