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Aktuell Bilanz

Drogendelikte: Spitzenreiter beim Schöffengericht

Das Schöffengericht am Amtsgericht Reutlingen hat gut zu tun: Die Zahl der angeklagten Fälle steigt von Jahr zu Jahr. Vor dem Schöffengericht landen Delikte, für die im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr steht.

Das Amtsgericht in Reutlingen.
Das Amtsgericht in Reutlingen. Foto: Frank Pieth
Das Amtsgericht in Reutlingen.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Zuständig ist das Schöffengericht für die »mittlere« Kriminalität. 2019 hatte es 131 Neueingänge mit insgesamt 142 Angeklagten zu beackern. 2018 waren es noch 107 Fälle, im Jahr davor 100.

Spitzenreiter bei den Tatvorwürfen waren Drogendelikte mit 48 Fällen. Es folgten Diebstahl und Raub (23), Körperverletzungen (16), Betrug (12) und andere Straftaten quer aus dem Deliktbereich. Sechs Mal waren Vergewaltigungen beziehungsweise Sexualstraftaten angeklagt, im Vorjahr lag die Zahl bei 15. Während sich das Reutlinger Schöffengericht, das für den ganzen Landkreis zuständig ist, 2018 kein einziges Mal mit dem Tatvorwurf der Brandstiftung beschäftigen musste, war das im vergangenen Jahr gleich fünf Mal der Fall.

Viele Verfahren lassen sich nicht an einem Tag erledigen, es braucht Fortsetzungstermine. Dem Berufsrichter stehen zwei »Laienrichter« mit Rat, Tat und gesundem Menschenverstand zur Seite. 30 Hauptschöffen gibt es beim Reutlinger Amtsgericht, dazu kommen 20 »Hilfsschöffen«. (GEA)

Einen ausführlichen Bericht zur Bilanz des Schöffengerichts lesen Sie morgen, Dienstag, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers