Reutlingen. (GEA) Die Einnahmen eines Wochenendes - so um die 4000 Mark - soll er sich im August 1999 unter den Nagel gerissen haben: der wortkarge Angeklagte, der sich jetzt vor dem Reutlinger Amtsgericht wegen Unterschlagung verantworten musste. Doch obwohl er durch seinen Anwalt mehrfach beteuern ließ, dass ihm die Barschaft von einem Unbekannten gestohlen wurde, konnte der Mann nicht überzeugen. Richter Eberhard Hausch verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von hundert Tagessätzen à dreißig Euro.
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