Aktuell Reutlingen

Der Landkreis soll zahlen

REUTLINGEN. (lsw/GEA) Der Landkreis Reutlingen muss laut Gerichtsentscheid den bandscheibengerechten Bürostuhl eines Studienrates zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Dienstag mitgeteilt. Der Landkreis hatte die Anschaffung des ärztlich empfohlenen Spezialstuhls zunächst mit der Begründung abgelehnt, das Land als Arbeitgeber sei für persönliche Anforderungen einzelner Lehrer zuständig. Zwar übernahm das Oberschulamt zunächst die Kosten, lehnte jedoch seine Zuständigkeit ab und verklagte den Landkreis. Das Verwaltungsgericht hat ihn nun zur Rückerstattung der Anschaffungskosten von 1 022,39 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Urteilsbegründung: Der Kreis sei als Schulträger für die »Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln« zuständig. Darunter falle auch der strittige Bürostuhl im beruflichen Schulzentrum.

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