REUTLINGEN. Lieb gewonnene Tradition oder alter Zopf? Wenn in diesem Jahr die klassischen Schlussverkäufe tatsächlich abgeschafft werden sollten, geht das nicht nur den Handel, sondern auch die Kundschaft etwas an. Denn seit im Jahre 1909 durch eine Neuregelung des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) erstmals Dauer, Zeit und Zahl saisonaler Schnäppchenaktionen festgeschrieben wurde, haben sich die Verbraucher an die Spielregeln gewöhnt. Aber haben sie diese auch schätzen gelernt? Verinnerlicht? Wollen sie den kollektiven Lager-Kehraus wirklich missen - zu Gunsten flexibler Rabatt-Aktionen?
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