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Das sind die möglichen Auswirkungen der sinkenden Inzidenz im Kreis Reutlingen

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Reutlingen ist zuletzt auf 144,2 gesunken. Geht der Trend so weiter, hätte dies Auswirkungen auf Schulen, Kindertageseinrichtungen und den Einzelhandel.

Auch hier gilt Abstand: Maximal 15 Kinder dürfen in einer Gruppe der Notbetreuung zusammen unterrichtet und betreut werden.  FOT
Kinder werden in einer Grundschule unterrichtet. Foto: DPA
Kinder werden in einer Grundschule unterrichtet.
Foto: DPA

REUTLINGEN. Seit dem 26. April sind die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Reutlingen gemäß den Regelungen der Bundesnotbremse geschlossen, da die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 165 Fällen pro 100.000 Einwohner lag. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 165, ist wieder Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht möglich.

Die heutige 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Reutlingen liegt laut Robert-Koch-Institut bei 144,2 (Stand 6 Uhr) und ist damit bereits am dritten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 165. Sollte die Inzidenz im Landkreis Reutlingen an den kommenden beiden Werktagen, also Freitag und Samstag, weiterhin unter 165 liegen, wird das Landratsamt dies am Samstag öffentlich feststellen. Am übernächsten Tag tritt dann das Verbot des Präsenzunterrichts gemäß Bundesnotbremse außer Kraft, teilte das Landratsamt mit.

Von Montag an wäre somit der Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht wieder möglich und Kindertageseinrichtungen wieder geöffnet. Sollte die Inzidenz an einem der nächsten beiden Werktage doch über 165 liegen, bleiben die Regelungen wie bisher bestehen und es sind kein Präsenzunterricht und keine Öffnung möglich.

Bei der Öffnung des Einzelhandels ist der Schwellenwert 150 entscheidend

Bleibt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 150, dürfen gemäß den Regelungen der Bundesnotbremse, wieder Click and Meet-Angebote im Einzelhandel im Kreis Reutlingen gemacht werden. Die Öffnung für Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung wird damit für einen fest begrenzten Zeitpunkt wieder zulässig. Es muss ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf oder eine Impfdokumentation oder eine bestätigte Infektion (i.S.d. § 4a CoronaVO) nachgewiesen werden. Auf 40 Quadratmeter Fläche darf sich maximal ein Kunde aufhalten.

Weiterhin gelten die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Gesichtsmaske) sowie die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung und die Kontaktdaten der Kunden müssen erfasst werden. Sollte die Inzidenz im Landkreis Reutlingen somit an den kommenden drei Werktagen, also Freitag, Samstag und Montag, unter 150 bleiben, wird dies das Landratsamt am Montag ebenfalls bekannt machen. Click and Meet- Angebote wären dann am übernächsten Tag, also ab Mittwoch erlaubt.

Sollte die Inzidenz an einem der kommenden drei Werktagen doch über 150 liegen, sind keine Lockerungen für den Einzelhandel möglich. (pm)