REUTLINGEN/STUTTGART. Kaum hatte der gestrige Verhandlungstag im Betz-Prozess begonnen, war er für die interessierte Öffentlichkeit schon fast wieder vorbei. »Das Geheimhaltungs-Interesse der Firma und des Angeklagten Thomas Betz überwiegen das Öffentlichkeits-Interesse«, begründete der Kammervorsitzende Helmut Tauchmann, warum das Publikum während der Vernehmung einer sachverständigen Zeugin aus dem Gerichtssaal hinaus musste.
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