REUTLINGEN. Wer bislang noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies nach Angaben des städtischen Presseamts bis Freitag, 22. Februar, 18 Uhr, noch tun. Im Falle einer Erkrankung, die nachweislich den Besuch eines Wahllokals verhindert, ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Die Online-Funktion auf der städtischen Homepage, zu finden unter www.reutlingen.de/wahlen, ist noch bis Donnerstag, 21. Februar, 12 Uhr, freigeschaltet.
Aber auch danach können die Briefwahlunterlagen noch bei allen Bezirksämtern und dem Bürgeramt, Außenstelle Orschel-Hagen zu den jeweiligen Öffnungszeiten sowie direkt im Rathaus beantragt werden. Das Briefwahlbüro im kleinen Sitzungssaal des Rathauses hat am Samstag, 16. Februar, von 8 bis 14 Uhr sowie in der kommenden Woche von Montag bis Mittwoch jeweils 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 19 Uhr und letztmals am Freitag, 22. Februar, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Neue Wahlbenachrichtigungen versendet die Stadtverwaltung nicht. Die bereits für den ersten Wahlgang am 3. Februar versandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit für die Neuwahl. Wer nur für die Wahl am 3. Februar Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt seine Wahlbenachrichtigung von der Stadtverwaltung zurückgesandt. Wähler, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht aufbewahrt haben, können am Wahlsonntag ihren Personalausweis im Wahllokal vorlegen.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 24. Februar, wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die danach eingehenden Wahlergebnisse aus 70 Wahlbezirken werden wieder auf der Leinwand in der Eingangshalle des Rathauses, auf der städtischen Homepage und auf www.gea.de präsentiert. Die App »Vote Manager« informiert laut Presseamt ebenfalls über den jeweils aktuellen Stand. (sv)