Aktuell Reutlingen

Bitte unter Aufsicht

REUTLINGEN. Dürfen Kinder bis zum Alter von zehn Jahren durch Reutlingens Fußgängerzone radeln? Sie dürfen. Denn der Gesetzgeber hat - gemäß Lösung »a« im gestrigen GEA-Crashtest - festgelegt, dass hier die gleichen Regeln gelten wie für Bürgersteige. Der gesunde Menschenverstand gebietet allerdings, dass Kids nur dann durch Wilhelm- und Katharinenstraße kurven sollten, wenn es das Fußgängeraufkommen auch tatsächlich zulässt. Wünschenswert, heißt es seitens der Polizei, wäre es überdies, wenn Unter-Zehnjährige nur in Begleitung, das heißt unter Aufsicht, durch Fußgängerzonen fahren würden. Sie allein »rumheizen« zu lassen, ist fahrlässig - auch wenn es der Gesetzgeber nicht explizit verbietet. (gj/ekü)

Dürfen Kinder durch die Wilhelmstraße radeln? FOTO: PACHER
Dürfen Kinder durch die Wilhelmstraße radeln? FOTO: PACHER
Dürfen Kinder durch die Wilhelmstraße radeln? FOTO: PACHER

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.