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Bewohnerparken in Reutlingen: Was gilt bei fremden Kennzeichen?

Wer darf eigentlich auf einem Bewohnerparkplatz parken – und spielt das Kennzeichen dabei eine Rolle? Eine Leserin hat sich genau das gefragt. Der GEA ist der Sache nachgegangen und hat sich bei der Stadt Reutlingen erkundigt.

Solange der Halter dieses Autos in Reutlingen gemeldet ist, darf er einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Solange der Halter dieses Autos in Reutlingen gemeldet ist, darf er einen Bewohnerparkausweis beantragen. Foto: Frank Pieth
Solange der Halter dieses Autos in Reutlingen gemeldet ist, darf er einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Das Thema Bewohnerparken wirft immer wieder Fragen auf – besonders dann, wenn es um Fahrzeuge aus dem Ausland geht. Eine Leserin wollte beispielsweise wissen, ob Autos mit ukrainischem Kennzeichen auf einem Bewohnerparkplatz in Reutlingen stehen dürfen. Der GEA hat bei der Stadt nachgehakt und Informationen erhalten.

Grundsätzlich werden Bewohnerparkausweise nach bundesweit einheitlichen Regeln vergeben – nämlich nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung. Konkret geht es um Paragraf 45 der StVO und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift. Die Gemeinden entscheiden gemeinsam mit der Verkehrsbehörde, wo genau solche Parkzonen eingerichtet werden. In Reutlingen betrifft das die Bereiche Oststadt, Tübinger Vorstadt, Ringelbach/Kreisklinikum, Pomologie und Lerchenbuckel. »Die Wohnadressen für die Bewohnerparkgebiete sind genau festgelegt. Es ist möglich, dass eine Adresse direkt an ein Bewohnerparkgebiet angrenzt, jedoch nicht im Bewohnerparkgebiet liegt«, ist der Homepage der Stadt zu entnehmen.

So viel kostet ein Bewohnerparkausweis

Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich immer nach dem Kalenderjahr. Der Ausweis für 2025 ist demnach bis zum 31. Dezember gültig und kostet 120 Euro. Vorübergehende oder befristete Ausweise werden nicht ausgegeben. Wer seinen Parkausweis jedoch im Laufe des Jahres zurückgibt, kann eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr beantragen. Bei Ausstellung während des Kalenderjahres gilt: Je angefangener Monat beträgt zehn Euro. Der Ausstellungsmonat wird dabei mitgezählt. Bei Verlust des Bewohnerparkausweises oder Änderung des Kennzeichens beträgt die Gebühr für die Neuausstellung 12 Euro. (ifi)

Ziel solcher Zonen ist es, die Parkplatzsituation für Anwohner in stark frequentierten Wohngebieten zu verbessern. Es spiele keine Rolle, aus welchem Land das Auto stamme, so die Stadt. Entscheidend ist, dass der Autofahrer im entsprechenden Gebiet wohnt und dort gemeldet ist. Das Fahrzeug muss entweder auf ihn zugelassen sein – oder er muss es dauerhaft nutzen. Dabei ist das Kennzeichen selbst, ob deutsch oder aus dem Ausland, egal.

  

Um ein Anrecht aufs Bewohnerparken zu haben, muss zunächst ein Parkausweis beantragt werden. Den kann grundsätzlich jeder beantragen – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder seinem Aufenthaltsstatus. Wichtig ist nur, dass bei der Antragstellung die Zulassungsbescheinigung, also der Fahrzeugschein, vorgelegt wird. Wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist, muss der Fahrzeughalter schriftlich bestätigen, dass das Auto dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde. In Reutlingen wurden bisher nur sehr wenige Bewohnerparkausweise für Autos mit ausländischem Kennzeichen ausgestellt. »Es handelt sich um eine niedrige einstellige Zahl«, heißt es seitens der Stadt.

Ausländische Zulassungsbescheinigung

Zurück zur Zulassungsbescheinigung: Ist das Dokument nicht lesbar oder unverständlich, kann eine Übersetzung verlangt werden. Bei Firmenwagen ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die private Nutzung erforderlich. Bei Mietwagen muss die Mietwagenfirma bestätigen, dass das Auto zur Nutzung überlassen wurde.

In der Regel wird nur ein Ausweis für ein Kraftfahrzeug ausgestellt. Es ist jedoch möglich, dass Besitzer von mehreren Autos bis zu drei Kennzeichen eintragen lassen. Wenn der Bewohner ständig wechselnde Fahrzeuge nutzt, kann in Einzelfällen auch der Eintrag »wechselnde Kennzeichen« vorgenommen werden. Für diesen Eintrag ist von dem Antragsteller allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, dass der Antragsteller unterschiedliche Firmenfahrzeuge benutzt. Der Bewohnerparkausweis kann immer nur in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden. Selbst wenn mehrere Kennzeichen eingetragen sind, ist das gleichzeitige Parken mit mehreren Fahrzeugen verboten.

Bekommt ein Bewohner ein Leihfahrzeug, da das auf dem Bewohnerparkausweis eingetragene Fahrzeug, zum Beispiel durch einen Unfall oder Reparatur in die Werkstatt muss, ist der Bewohner verpflichtet, diese Veränderung mitzuteilen. Für den kurzen Zeitraum kann eine vorläufige Parkberechtigung für das Ersatzfahrzeug ausgestellt werden. Auch Motorradbesitzer erhalten einen Bewohnerparkausweis, solange sie bereits keinen für ein Auto besitzen. (GEA)

 

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