STUTTGART/REUTLINGEN. War die jüngste Hausdurchsuchung im Fall Betz gerechtfertigt oder nicht? Das Amtsgericht mahnt »Formfehler« an und ordnet die Herausgabe sämtlicher beschlagnahmter Akten an, die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein und fordert, das Material behalten zu dürfen. Der umstrittene Vorgang liegt zwei Wochen zurück. Polizei- und Zollbeamte stellten die Betz-Büros auf den Kopf. Rechtliche Grundlage der Durchsuchungen war ein Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27. Juni.
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