REUTLINGEN. Immer häufiger beschäftigen Tätlichkeiten im Sport die ordentlichen Gerichte. So auch der Fall eines farbigen Spielers der zweiten Mannschaft des SSV Reutlingen, der bei einem Spiel gegen Türkspor Metzingen von einem Spieler der gegnerischen Mannschaft nicht nur übel rassistisch beleidigt wurde, sondern auch einen Kopfstoß erhalten hatte, der ihn nicht unerheblich verletzte. Die Quittung für den Türkspor-Spieler: eine Geldstrafe von 1 400 Euro wegen Körperverletzung.
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