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Aktuell Stadthallen-Hotel

Bürgerbegehren gegen Parkhotel: Ist die Frist abgelaufen?

Für den Fall, dass der Reutlinger Gemeinderat einen Bürgerentscheid zum geplanten »Parkhotel« bei der Stadthalle ablehnt, hatte die WiR-Gemeinderatsfraktion Anfang Juli ein Bürgerbegehren angekündigt. Daraus ist bislang nichts geworden. Der GEA hat nachgefragt.

Service-Apartments im Winkelbau an der Straße, etwa 175 Hotelzimmer im quadratischenTurm: Die Dimension des "Parkhotels Reutling
Service-Apartments im Winkelbau an der Straße, etwa 175 Hotelzimmer im quadratischenTurm: Die Dimension des »Parkhotels Reutlingen« missfällt den Stadträten der WiR-Fraktion. GRAFIK: MAX DUDLER, BERLIN Foto: Privat
Service-Apartments im Winkelbau an der Straße, etwa 175 Hotelzimmer im quadratischenTurm: Die Dimension des »Parkhotels Reutlingen« missfällt den Stadträten der WiR-Fraktion. GRAFIK: MAX DUDLER, BERLIN
Foto: Privat

REUTLINGEN. Im Gemeinderat standen die drei WiR-Stadträte am 20. Juli alleine auf weiter Flur: Ihrem Antrag, die Stadtverwaltung möge einen Bürgerentscheid zur aktuellen Planung des Stadthallen-Hotels mit Hotel-Turm und Boardinghaus organisieren, erteilten alle anderen Fraktionen und die beiden Linken-Räte eine eindeutige Absage. Zum avisierten Bürgerbegehren ist es bislang jedoch nicht gekommen.

WiR-Fraktionschef Professor Dr. Dr. h.c. Jürgen Straub verweist auf derzeit noch laufende Gespräche, in denen es um die Klärung unterschiedlicher Rechtsauffassungen gehe. Dabei geht es in erster Linie wohl um eine Drei-Monats-Frist, die für Bürgerbegehren gilt, die sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richten. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist geregelt, dass das Bürgerbegehren »innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein« muss, wenn es sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtet.

In seiner Sitzung vom 17. Mai hatte der Reutlinger Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen, mit dem Investor und Betreiber des künftigen »Parkhotels Reutlingen« einen Erbbaurechtsvertrag zu schließen. Auch das Verfahren zur somit notwendig werdenden Bebauungsplanänderung – bislang galten 21 Höhenmeter als Maximalmaß an dieser Stelle – brachte eine Gemeinderatsmehrheit auf den Weg.

Wenn die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gilt, würde als »Bekanntgabe des Beschlusses« die Berichterstattung in den Tageszeitungen vom 18. Mai genügen und die Drei-Monats-Frist wäre am 18. August abgelaufen. Innerhalb der nächsten zwei, drei Wochen will Jürgen Straub geklärt haben, wie WiR weiter verfährt. (rh)