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Aktuell Pandemie

Auffrischungsimpfungen im Landkreis Reutlingen ab jetzt möglich

Im Landkreis Reutlingen können bestimmte Personengruppen ihre Auffrischungsimpfung nun bekommen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch streng geregelt.

Kreisimpfzentrum Kreuzeichestadion Reutlingen
Im Reutlinger Kreuzeichestadion wird aktuell geimpft statt gekickt. Foto: Frank Pieth
Im Reutlinger Kreuzeichestadion wird aktuell geimpft statt gekickt.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Ab dem 1. September sind Auffrischungsimpfungen für besondere Personengruppen im Kreisimpfzentrum möglich. Das teilte das Landratsamt Reutlingen nun mit.

Voraussetzung für die Impfung ist, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung haben laut Gesundheitsministerkonferenz folgende Personengruppen:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandeln, betreuen, pflegen oder dort leben
  • Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden
  • Personen, die eine angeborene oder erworbene Immunschwäche haben
  • Personen, die eine immunsuppressiver Therapie durchführen
  • Personen, die bei Ihrer ersten Impfserie einen Vektor-Impfstoff erhalten haben

Für die Auffrischungsimpfung werden ausschließlich mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna verwendet. Erfolgte die Grundimmunisierung bereits mit einem mRNA- Impfstoff, wird die Auffrischungsimpfung mit demselben Impfstoff durchgeführt.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Kreuzimpfung erhalten haben, erhalten bei der Auffrischungsimpfung den Impfstoff der zweiten Impfung. Wurden ausschließlich Vektorimpfstoffe für die erste Impfserie verwendet, können die Personen den mRNA- Impfstoff auswählen

Um eine Auffrischungsimpfung zu erhalten, müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Nachweis über die Erst-und Zweitimpfung (Impfpass, digitaler Impfnachweis, Ersatzimpfnachweis)
  • Ausweisdokument
  • Ärztliches Attest/ Befunde/ Arztbrief über Immunschwäche oder eine immunsuppressive Therapie
  • Beschäftigte aus Einrichtungen der Altenhilfe oder Eingliederungshilfe benötigen eine formlose Bescheinigung ihres Arbeitgebers

Zusätzlich führt auch das mobile Impfteam (MIT) Auffrischungsimpfungen durch. Das MIT fährt nach Bedarf die Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe an. Dort haben alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, eine Auffrischungsimpfung zu erhalten.

Terminbuchung im Kreisimpfzentrum Reutlingen

Alle Personen, die das Angebot der Auffrischungsimpfung ab dem 01. September in Anspruch nehmen möchten, können ab sofort einen Termin buchen. Die Buchung erfolgt über die Homepage des Kreisimpfzentrums www.kreis-reutlingen.de/kiz

Selbstverständlich können auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger für die erste oder zweie Corona-Impfung ohne Termin ins Kreisimpfzentrum an der Kreuzeiche 4, 72762 Reutlingen kommen. Die Öffnungszeiten des Kreisimpfzentrums sind Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 19:00 Uhr, Samstag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zur Corona-Impfung gibt es auf der Seite des Kreisimpfzentrums Reutlingen www.kreis-reutlingen.de/kiz