REUTLINGEN. Freispruch für Udo Wieland - wenn auch seitens Richter Armin Ernst und Staatsanwalt Dr. Thomas Trück mit vernehmlichem Zähneknirschen. Wie berichtet, war der Ex-Stadtrat der Vorteilsannahme beschuldigt, weil er im September 1999 in einer Anfrage an die Verwaltung auf den Ausbau der Stadion-Haupttribüne drängte und nur vier Tage später vom damaligen Präsidenten des Fußballclubs Dieter Winko einen Scheck über 10 000 Mark zugesteckt bekam. Objektiv, so Trück wie auch Peters, habe Wieland damit den Straftatbestand der Vorteilsannahme zwar erfüllt. Doch ein Vorsatz lasse sich nicht nachweisen - und den braucht's, um jemanden zu verurteilen.
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