REUTLINGEN. Wenn jemand der Stadt etwas schenkt, darf sie das nicht so ohne weiteres annehmen: Der Rat oder sein Finanzausschuss müssen die gute Gabe hoch offiziell annehmen, und zwar in öffentlicher Sitzung. So will es ein neues Landesgesetz. Die guten Absichten, die dahinterstehen, bezweifeln Reutlingens Kommunalpolitiker zwar nicht. Wohl aber, dass sie in der Lage sind, die gewünschte Kontrolle auszuüben.
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