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Affäre an Reutlinger Arbeitsplatz endet vor Gericht

Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung wurde der Angeklagte freigesprochen. Der Prozess vor dem Amtsgericht ist das verhängnisvolle Ende einer Affäre am Arbeitsplatz.

Das Amtsgericht Reutlingen.
Das Amtsgericht Reutlingen. Foto: Stephan Zenke
Das Amtsgericht Reutlingen.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Ein Freispruch, der keinerlei Spuren von Freude ins ernste Gesicht des Beschuldigten bringt, steht bildlich für das verhängnisvolle Ende einer Affäre am Arbeitsplatz. Hier das vermeintliche Opfer, das dem Angeklagten sexuelle Belästigung vorwirft, das sich aber vor Gericht in widersprüchliche Aussagen verstrickt. Dort ein 61 Jahre alter Mann vor den Trümmern seiner Ehe, weil er nach seinen Worten die Frau zwar nicht belästigt, aber ein einvernehmliches Verhältnis mit der Kollegin gehabt habe. Nach der Urteilsverkündung haben offensichtlich alle verloren.

Laut der Anklageschrift von Staatsanwalt Maurizio Ruoff soll sich der fragliche Vorfall im April des vergangenen Jahres in den Personalräumen eines Geschäftes in der Reutlinger Innenstadt abgespielt haben. Hier soll der Haustechniker der Reinigungskraft »gegen ihren erkennbaren Willen« an die Brust und in den Schritt gefasst haben. Woraufhin die Frau bei der Polizei Anzeige erstattete. Zum Gerichtsverfahren kam es, weil der Beschuldigte gegen den folgenden Strafbefehl wegen sexueller Belästigung Einspruch eingelegt hatte.

Im Gerichtssaal

Richterin: Celine Eich. Staatsanwalt: Mauriozio Ruoff. Verteidiger: Rainer Speidel.

Die Berührungen bestreitet der Angeklagte, der sich ausführlich zu den Vorwürfen äußert, keinesfalls. »Wir hatten ein Verhältnis«, sagt der Mann aus, »es ist auch zweimal zum Geschlechtsverkehr gekommen«. Das ist mehr, als er hätte aussagen müssen. Die körperliche Beziehung im gegenseitigen Einverständnis habe bis zum Tag bestanden, an dem die Frau ihn anzeigte. Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub habe er vollkommen überrascht von den Vorwürfen erfahren und sah sich nach einer Videokonferenz mit der Rechtsabteilung der Geschäftsleitung mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert.

»Für mich gibt das alles ein stimmiges Bild«, sagt Staatsanwalt Ruoff vor der Befragung weiterer Zeugen. Gehört wird der Filialleiter des Geschäftes, der die Vorwürfe der Frau ebenso neutral notierte wie die Aussage seines langjährigen Kollegen, den er stets als »aufrechten Mann« erlebt habe. Der Polizist, der mit der Aufnahme der Anzeige beschäftigt war, erinnert sich an die Betroffenheit der Frau - nach einem Verhältnis zwischen ihr und dem vermeintlichen Täter fragte allerdings er nicht.

Allerlei Widersprüche

Die laut Anklageschrift angeblich sexuell belästigte Frau verwickelt sich im Zeugenstand allerdings in allerlei Widersprüche zu ihren polizeilichen Aussagen. Vor allem aber will sie mit dem ehemaligen Kollegen wirklich nichts zu tun gehabt haben. »Ich habe ihn gar nicht angefasst«, beteuert sie, »ein Verhältnis hat es auf gar keinen Fall gegeben. Ich habe nie mit ihm geschlafen«.

Die Ehefrau des Angeklagten und Mutter von zwei gemeinsamen erwachsenen Töchtern sagt vor Gericht aus: »Er hat mir gestanden, dass er zweimal mit ihr geschlafen hat.« In den vier Jahrzehnten der gemeinsamen Ehe seien ihr niemals Zweifel an der Treue und Zuverlässigkeit ihres Mannes gekommen. Ihr Fazit macht klar, was für sie das Ergebnis dieser Affäre ist: »Ich kann ihm das nicht verzeihen«.

So ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, »der Angeklagte ist freizusprechen«, im juristischen Sinne eine vollständige Rehabilitation, der sich Verteidiger Rainer Speidel ebenso komplett wie schließlich Richterin Celine Eich in ihrem Urteil anschließen. Auf das Schlusswort des Freigesprochenen - »Ich bitte meine Frau, mir zu verzeihen« - verlässt die Ehefrau den Gerichtssaal, ohne mit ihrem Mann gesprochen zu haben. (GEA)