REUTLINGEN. Auch wenn's unbequem ist und beim besten Willen nicht einleuchten will: Autofahrer, die g'schwind mal einen Brief im Postkasten Friedrich-Ebert-Straße versenken wollen, dürfen von Rechts wegen nicht neben dem Einwurfschlitz halten. Auch nicht für wenige Sekunden, bei laufendem Motor. Und auch dann nicht, wenn der Beifahrer hurtig aus dem Wagen springt und die Fahrt sofort weitergehen kann. Denn ein absolutes Halteverbot, ist als absolut zu verstehen. Heißt: Wer hier beim Stopp ertappt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Es gilt also die unter dem Buchstaben »b« formulierte Antwort unserer gestrigen Frage. (gj/ekü)
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