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Aktuell Unterstützung

Ab heute mehr Geld vom Amt für ein gutes Mittagessen

Kostenübernahme von Lernförderung und Mittagsverpflegung: Verbesserungen

Wichtig: ein gutes Mittagessen. FOTO: DPA
Wichtig: ein gutes Mittagessen. FOTO: DPA
Wichtig: ein gutes Mittagessen. FOTO: DPA

REUTLINGEN. Ab dem heutigen Montag gibt es im Landkreis Reutlingen Änderungen bei der Kostenübernahme von Mittagsverpflegung und Lernförderung. Für eine angemessene Lernförderung werden pro Zeitstunde bis zu 22 Euro bezuschusst, unabhängig davon, ob es sich bei dem Leistungserbringer um eine Privatperson oder einen gewerblichen Anbieter handelt, teilt das Landratsamt mit. Bei der Kostenübernahme der Mittagsverpflegung erhöht sich der abrechenbare Aufwand je Mittagessen auf maximal 6,75 Euro. Schon ausgegebene Gutscheine werden nicht ersetzt. Sollten sich zukünftig Kosten für ein Mittagessen über die in einem schon ausgegebenen Gutschein genannten 5,50 Euro ergeben, so können Aufwendungen für Zeiten ab dem 1. März mit bis zu 6,75 Euro je Mittagessen abgerechnet werden. Weiterhin sind für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) und SGB XII (Kreissozialamt oder Sozialamt Stadt Reutlingen) die Leistungen vom Grundantrag umfasst. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag dagegen müssen je nach Wohnort einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Sozialamt von Kreis oder Stadt stellen.

Es wird empfohlen, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen, weil sie beispielsweise auch Unterstützung bei einer Klassenfahrt oder Ausflügen des Kindergartens ermöglicht, eine Schulmittelpauschale (derzeit 154,50 Euro im Kalenderjahr) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten für Bus oder Zug zur Schule.

Auch Unterstützung bei einer angemessenen Lernförderung wird angeboten. Darüber hinaus gibt es einen Gutschein für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten sowie eine Teilhabeleistung für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur oder Geselligkeit mit monatlich 15 Euro. Nähere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes unter »Bildung und Teilhabe«. (eg)

 

www.kreis-reutlingen.de