Nach Abschluss der Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft der Angeschuldigten nunmehr folgendes zu Last: Die heute 48-jährige Angeschuldigte war ab einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Anfang des Jahres 2018 von ihrem damaligen Ehemann schwanger, verheimlichte die Schwangerschaft jedoch vor ihrem Ehemann und auch vor Freunden und Verwandten. Im Herbst des Jahres 2018 setzten bei der Frau die Geburtswehen ein. Sie soll alleine ein lebensfähiges und auch lebendes weibliches Kind Zuhause auf die Welt gebracht haben. Weder vor, während oder nach der Geburt soll sie ärztliche Hilfe eingeholt haben.
Vielmehr habe die Frau die Nabelschnur selbstständig abgeklemmt, durchgeschnitten und das Kind anschließend in den Arm genommen und fest an sich gedrückt. Währenddessen habe es aufgehört zu atmen. Den Tod des Kindes soll sie zumindest billigend in Kauf genommen haben. Anschließend legte sie das Kind in einer Tiefkühltruhe ab, wo es schließlich am 07. Juni 2020 gefunden wurde. Die Angeschuldigte befindet sich nach wie vor auf freiem Fuß. (pm)