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48-Jährige aus Kreis Reutlingen wegen Totschlags angeklagt

Eine Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
REUTLINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat gegen eine 48-jährige Frau aus dem Landkreis Reutlingen Anklage wegen Totschlags erhoben. Am 7. Juni 2020 war in einer Kühltruhe eines Mehrfamilienhauses im Landkreis Reutlingen der Leichnam eines weiblichen Säuglings von einem Hausbewohner entdeckt worden. Die durchgeführten Ermittlungen hatten zunächst ergeben, dass es sich bei der 48-jährigen um die leibliche Mutter des toten Säuglings handelt.

Nach Abschluss der Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft der Angeschuldigten nunmehr folgendes zu Last: Die heute 48-jährige Angeschuldigte war ab einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Anfang des Jahres 2018 von ihrem damaligen Ehemann schwanger, verheimlichte die Schwangerschaft jedoch vor ihrem Ehemann und auch vor Freunden und Verwandten. Im Herbst des Jahres 2018 setzten bei der Frau die Geburtswehen ein. Sie soll alleine ein lebensfähiges und auch lebendes weibliches Kind Zuhause auf die Welt gebracht haben. Weder vor, während oder nach der Geburt soll sie ärztliche Hilfe eingeholt haben.

Vielmehr habe die Frau die Nabelschnur selbstständig abgeklemmt, durchgeschnitten und das Kind anschließend in den Arm genommen und fest an sich gedrückt. Währenddessen habe es aufgehört zu atmen. Den Tod des Kindes soll sie zumindest billigend in Kauf genommen haben. Anschließend legte sie das Kind in einer Tiefkühltruhe ab, wo es schließlich am 07. Juni 2020 gefunden wurde. Die Angeschuldigte befindet sich nach wie vor auf freiem Fuß. (pm)