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Ölfass gesprengt: Zwei Männer vor Gericht

Wegen der Sprengung eines leeren Ölfasses mussten sich zwei Männer vor dem Amtsgericht verantworten

Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration

REUTLINGEN. Kurz nach elf Uhr im Dezember letzten Jahres brachten zwei Reutlinger auf dem Gelände einer Baufirma in Sondelfingen in der Nähe des Schützenhauses mit Hilfe von Benzin ein leeres Ölfass zur Explosion. Ein Zeuge beobachtete die beiden und alarmierte die Einsatzkräfte: Drei Streifenwagen, das Rote Kreuz und ein Löschzug der Feuerwehr eilten herbei. Davon bekamen die beiden aber nichts mehr mit, sie hatten den Tatort längst verlassen.

Stichflamme und Explosion

Wer bei der Tatbeschreibung an den Streich von Jugendlichen denkt, hat unrecht. Bei den Tätern handelte es sich um zwei gestandene Männer in ihren 40ern, die zum Tatzeitpunkt eigentlich ihrem Beruf nachgehen sollten. So kurz vor den Weihnachtsferien war dort wohl wenig los und sie beschlossen, auszuprobieren, was Sprit mit einer großen Blechdose so anstellt. Nur einen Kaffeebecher voll Benzin wollen sie in das 200-Liter-Fass gefüllt haben und sie rechneten damit, dass der Ausgussdeckel nachgeben würde. Der Schuss ging aber nach hinten los. Die explodierenden Dämpfe drückten den Boden des Fasses mit einiger Gewalt heraus, er wurde von der Polizei später auf dem Nachbargrundstück gefunden. Direkt neben dem explodierenden Fass war ein Bagger abgestellt. »Hier hätte mehr passieren können«, mahnte Richter Eberhard Hausch. Dass sie mit der Zündung warteten, bis ein Spaziergänger in sicherer Entfernung war, rechnete er ihnen aber positiv an.

Der war dort mit seinem Hund unterwegs. Ein Knall machte ihn aufmerksam. Kurz danach sah er eine Stichflamme auf dem Betriebsgelände und hörte eine Explosion. Zwei Personen in orangefarbener Arbeitskleidung hätten sich hinter einen geparkten Bagger in Sicherheit geworfen. Da er befürchtete, dass sie verletzt sein könnten, alarmierte er die Polizei, wegen möglicher Verletzter und Brandgefahr brachten die gleich die Sanitäter und die Feuerwehr mit.

Die Suche nach den Tätern gestaltete sich einfach. Einer der beiden lagert auf dem Betriebsgelände sein Brennholz und hat einen Schlüssel zur Einfahrt. Er wurde dann am gleichen Tag von der betrieblichen Weihnachtsfeier geholt.

Pure Dummheit

Schaden entstand bei dem Streich keiner. »Das Fass war Alteisen«, wiegelte der Grundstückseigentümer ab. Dem Bagger war nichts passiert und verletzt wurde auch niemand. Nur »der Hund hat seither einen Schaden«, klagte der Halter: »Er erschrickt jetzt bei jedem Knall.« Das tat dann auch den Angeklagten leid. Auf die Frage nach dem Motiv fiel beiden nur »pure Dummheit« ein.

Richter Hausch und die Schöffen Barbara Lüdecke und Michael Donth nahmen sich Zeit zur Beratung. Vor allem, um die sichtbar betroffenen Angeklagten vor den Folgen des Strafrechts zu bewahren. Sie fanden einen Ausweg, mit dem auch der Staatsanwalt einverstanden war. Über je 500 Euro dürfen sich jetzt die Ortsgruppe Sondelfingen des Roten Kreuzes und die Jugendfeuerwehrabteilung Reicheneck freuen.

Das Verfahren wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion wurde eingestellt. Für die beiden wahrscheinlich schwerwiegender: Von ihrem Arbeitgeber wurden Abmahnungen ausgesprochen, im Wiederholungsfall droht die Kündigung. Und die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte kommen auch auf sie zu.

Hausch erklärte ihnen noch, wie sie ihr Experiment richtig hätten durchführen können: Er habe selbst vor Kurzem einen Tresor des Amtsgerichts gesprengt, kontrolliert auf dem Sprengplatz des Truppenübungsplatzes in Meßstetten. Für den alten Safe war kein Schlüssel mehr zu finden. »Was drin war, konnten wir nach drei Sprengungen aber nicht mehr feststellen«, schmunzelte der Richter. (GEA)