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Trotz Widerspruch: Tempolimit auf B28 zwischen Reutlingen und Metzingen bleibt vorerst

Die Geschwindigkeitsbegrenzung kommt vorerst nicht: Auf der B 28 zwischen Reutlingen und Metzingen soll künftig durchgängig Temp
Das Tempolimit auf dem zuvor unbegrenzten, etwa vier Kilometer langen Streckenabschnitt der B 28 zwischen Metzingen und Reutlingen gilt seit Ende Januar 2021. Foto: Roland Hauser
Das Tempolimit auf dem zuvor unbegrenzten, etwa vier Kilometer langen Streckenabschnitt der B 28 zwischen Metzingen und Reutlingen gilt seit Ende Januar 2021.
Foto: Roland Hauser

REUTLINGEN/METZINGEN. Die Initiative »Verkehrsfluss statt Tempolimits – Freie Fahrt fürs Ländle« hat wirksam Widerspruch gegen die verkehrsrechtlichen Anordnungen der Städte Reutlingen und Metzingen in Bezug auf das Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf der B28/B312 erhoben, und direkt im Anschluss beim zuständigen Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, teilte die Initiative in einem Schreiben mit.

»Ziel ist es, das Gericht von der Rechtswidrigkeit des Tempolimits noch vor Klageerhebung zu überzeugen, um so die Städte Reutlingen und Metzingen per einstweiliger Anordnung dazu zu verpflichten, den vorherigen Zustand (=kein Tempolimit) temporär wiederherzustellen«, heißt es in dem Schreiben der  Initiative, die den 31-seitigen Schriftsatz an das VG Sigmaringen geschwärzt als PDF-Datei auf ihrer Webseite zum Download bereitstellt. 

Seit dem 19. Januar gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf dem zuvor unbegrenzten, etwa vier Kilometer langen Streckenabschnitt der B 28 zwischen Metzingen und Reutlingen. Trotz des Widerspruchs der Initiative bleibt das Tempolimit vorerst bestehen, teilte die Stadt Reutlingen auf GEA-Anfrage mit. (pm/GEA)