Logo
Aktuell Tiere

Stadt Reutlingen erinnert an die Steuerpflicht für Hunde

Dackel mit Dackelblick. Foto: Boris Roessler
Dackel mit Dackelblick. Foto: Boris Roessler
Dackel mit Dackelblick. Foto: Boris Roessler
REUTLINGEN. Durch die anhaltende Pandemie ist in diesem Jahr vieles anders geworden, sicherlich sind davon auch Urlaubsplanungen und Urlaubsbuchungen betroffen. Trotzdem stehen die Sommerferien vor der Tür und die freien Tage und Wochen sind verbunden mit dem Wunsch einen Hund im Haushalt aufzunehmen.

Deshalb macht die städtische Steuerabteilung darauf aufmerksam, dass bei Hunden, die als Urlaubsmitbringsel mit nach Hause gebracht werden oder als willkommene Abwechslung im Haushalt dienen sollen, einiges bedacht werden muss. Selten werden bei der Begeisterung für das neue Familienmitglied die Folgen für Gesundheit und Geldbeutel berücksichtigt. Wer einen Hund hält, ist hundesteuerpflichtig! Immer wieder kommt es vor, dass dies von Hundehalterinnen und Hundehaltern vergessen wird. Das Haustier ist ab Vollendung des dritten Lebensmonats zu versteuern und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung anzumelden. Die jährliche Steuer beträgt in Reutlingen für den ersten Hund 108 Euro, für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für gefährliche Hunde und deren Kreuzungen werden jährlich 528 Euro verlangt. Die Anmeldung kann online über die städtische Homepage www.reutlingen.de, über das Bürgeramt, die Bezirksämter oder direkt bei der Steuerabteilung vorgenommen werden.

Wer die Hundeanmeldung »vergessen« hat, muss damit rechnen, dass dies bei einer Kontrolle des Kommunalen Ordnungsdienstes auffällt. In diesem Fall werden nicht nur Nachzahlungen zur Hundesteuer fällig, sondern es droht auch ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Mit einer rechtzeitigen Steueranmeldung können also entsprechende Unannehmlichkeiten vermieden werden.

Weitere Informationen und Formulare sind unter www.reutlingen.de/steuern zu finden. (pm)