Logo
Aktuell Luftreinhaltung

Ministerium verteidigt TÜV-Gutachten zur Reutlinger Messstation in der Lederstraße

Der TÜV habe die Luftmessstation in Reutlingen geprüft, ohne wirklich zu prüfen – diesen Vorwurf hatte Jürgen Schwager Ende August in einem Gastbeitrag für den GEA erhoben. Das Bundesumweltministerium verteidigt in einer Stellungnahme das Vorgehen der Prüfer.

Luftmessstation in der Lederstraße: Das Bundesumweltministerium bezieht Stellung zur Kritik an einem TÜV-Gutachten, die GEA-Gast
Die Luftmessstation in der Lederstraße. FOTO: PIETH
Die Luftmessstation in der Lederstraße. FOTO: PIETH

REUTLINGEN. Der pensionierte Hochschul-Professor Jürgen Schwager benannte drei auf die umstrittene NO

2

-Messstation Lederstraße-Ost bezogene Mängel des vom TÜV Rheinland fürs Bundesumweltministerium erarbeiteten 221 Seiten umfassenden Prüfberichts. Dabei kritisierte er unter anderem, dass der TÜV zwar nach der Auswertung der Daten von fünf Passivsammlern im Umfeld aus den Jahren 2005/2006 zwar einen »Anhaltspunkt« dafür fand, dass die Messstation in der Lederstraße »nicht repräsentativ« sei, ihr die Repräsentativität im Endeffekt dann aber trotzdem bescheinigte.

Das Ministerium weist dies in seiner Stellungnahme zurück: »Diese Aussage ist unzutreffend.« Der TÜV habe zwar in den mehr als 10 Jahre alten Stickstoffdioxid-Messungen einen Anhaltspunkt gesehen, dass die Probenahmestelle nicht repräsentativ sein könnte, gleichzeitig aber aus, »dass abgesehen von der (dortigen) Ampelanlage keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die Repräsentativität sprechen«.

Aktuelle Messungen der LUBW, die zwischen Januar und April 2019 gemacht worden seien, hätten laut TÜV-Gutachten Hinweise gegeben, dass die Repräsentativität erfüllt sei. »Allerdings wurde der Messzeitraum vom TÜV als zu kurz angesehen, um eine abschließende Aussage zur Repräsentativität zu treffen. Daher empfahl der TÜV, die Messungen fortzuführen«.

Bei der ebenfalls geäußerten Kritik an falschen Abständen zu benachbarten Gebäuden, mit denen im TÜV-Gutachten operiert wird, verweist das Ministerium darauf, dass »nach Aktenlage« geprüft worden sei und sich der TÜV Rheinland auf Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUWB) verlassen habe. Es bestehe daher kein Anlass, »an der Richtigkeit und Objektivität der Dokumentation zu zweifeln«. (GEA)