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Irritation bei den Stadtwerken: Reutlinger Freibad öffnet nicht am 6. Juni

Die Becken sind noch gähnend leer: Gefüllt werden sie erst, wenn feststeht, wann geöffnet werden kann. Derzeit weiß das niemand.
Die Becken sind noch gähnend leer: Gefüllt werden sie erst, wenn feststeht, wann geöffnet werden kann. Derzeit weiß das niemand. FOTOS: NIETHAMMER
Die Becken sind noch gähnend leer: Gefüllt werden sie erst, wenn feststeht, wann geöffnet werden kann. Derzeit weiß das niemand. FOTOS: NIETHAMMER

STUTTGART/REUTLINGEN. Die Bäder im Land können vom 6. Juni an wieder öffnen, wenn sie die strengen Hygieneregelungen einhalten. Das hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung beschlossen. Die Regelung gelte für Thermal- und Heilbäder, Hotelbäder und Saunen sowie auch für Freibäder, wie das Sozialministerium auf GEA-Anfrage bestätigte. Auch in Badeseen darf man dann wieder schwimmen gehen.

Grundlage ist ein Betriebskonzept, das unter anderem von Vertretern von Städte- und Landkreistag entwickelt wurde. »Darin müssen unter anderem die maximale Anzahl der Badegäste im gesamten Bad sowie in einzelnen Becken und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften geregelt sein«, teilte die Lenkungsgruppe mit. Das federführende Sozialministerium ist dabei, die Details in einer Verordnung festzulegen.

In Reutlingen hat die Pressemitteilung aus dem Staatsministerium – eine fast gleichlautende kam heute auch vom Justizministerium – Irritation ausgelöst. Die Stadtwerke als Betreiberin des Reutlinger Wellenbades gehen davon aus, dass die mögliche Öffnung nicht für Freibäder gilt – auch deshalb, weil laut aktueller Coronaverordnung der Publikumsverkehr in Schwimmbädern bis zum 14. Juni untersagt ist.

Die Stadtwerke gehen davon aus, dass die möglichen Öffnungen ab 6. Juni nicht auf Freibäder anzuwenden sind, sondern nur auf Schwimmbäder in Hotels sowie Thermal- und Heilbäder. Die seien für den Tourismus in Baden-Württemberg besonders relevant, im Vergleich zu den in der Regel deutlich größeren Freibädern hinsichtlich der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auch einfacher zu überwachen, so Stadtwerke-Sprecher Klaus Leibfritz.

Umsetzung ein Ding der Unmöglichkeit

Necdet Mantar, Leiter der Reutlinger Bäder und Mitglied im Lenkungsausschuss der Bäder-Betreiber im Land, lässt wissen, dass der Ausschuss eine generelle Öffnung der Bäder zum öffentlichen Baden nicht vor dem 14. Juni empfohlen hat. Nicht zuletzt auch wegen den hierfür notwendigen, im Vergleich zu »normalen« Bedingungen deutlich umfangreicheren Vorbereitungen, erklärt Klaus Leibfritz. Dies sei auch nach wie vor der aktuell gültige Stand der Corona-Landesverordnung. In der Fortschreibung vom 26. Mai heißt es: »Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt« unter Punkt 3 »Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen«.

Selbst, wenn die Landesregierung auch für Freibäder den Öffnungstermin auf 6. Juni vorziehen würde, wäre die Umsetzung fürs Reutlinger Wellenfreibad bis dahin »ein Ding der Unmöglichkeit«, sagt Klaus Leibfritz. Denn zwei Wochen Vorlaufzeit brauche man hier wie anderswo mindestens.

Mössinger Start bleibt 15. Juni

In Bad Sebastiansweiler wird das Schwimmbecken für therapeutische Zwecke schon genutztnein, natürlich unter Wahrung der Abstands- und Desinfektionsregeln, wie Verwaltungsleiter Gerhard Mayer erläutert.

Bei den Freibädern wartet man dagegen noch auf eine Spezifizierung der Coronaverordnung. Erst wenn die da ist, könne man loslegen, sagt Ulrich Schermaul, Pressesprecher der Tübinger Stadtwerke. Ein paar Tage bräuchte man dann auf jeden Fall als Vorlauf, um die Maßnahmen der Verordnung umzusetzen, und auch das, was man sonst auch tun würde. Wasserproben entnehmen und analysieren lassen und das Wasser auf die richtige Temperatur bringen. Einen Eröffnungstermin kann man in Tübingen daher noch nicht nennen.

In Mössingen dagegen bleibt man beim städtischen Freibad bei dem in einer früheren Verordnung genannten Eröffnungstermin 15. Juni. »Die Eröffnung können wir auf keinen Fall vorziehen«, sagt Betriebsleiter Justus Hoffmann. Man arbeitet an einem Öffnungskonzept, das auch beinhaltet, wie viel Gäste zugleich ins Bad gelassen werden können unter Beachtung der Abstandsregeln. Es wird daher eine Obergrenze geben. Klar ist daher, dass der Einlass stärker kontrolliert werden muss. Hoffmann: »Ich bin extrem positiv gestimmt, dass wir das gut hinkriegen.«

Früher öffnen als die Freibäder können die Baggerseen im Kreis. Der in Hirschau ist ab 2. Juni zugänglich. Wie es beim Kirchentellinsfurter Baggersee aussieht, diskutierte gestern der Gemeinderat. (GEA)