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Aktuell Prognose

Gewerkschaft: Menschen im Landkreis Reutlingen droht Altersarmut

Laut Prognose der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten droht mehr Menschen Altersarmut

37 Prozent der Beschäftigten im Landkreis Reutlingen erhalten auch nach 45 Berufsjahren eine Rente unterhalb der staatlichen Gru
37 Prozent der Beschäftigten im Landkreis Reutlingen erhalten auch nach 45 Berufsjahren eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung. FOTO: PR
37 Prozent der Beschäftigten im Landkreis Reutlingen erhalten auch nach 45 Berufsjahren eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung. FOTO: PR

REUTLINGEN. Den Menschen im Landkreis Reutlingen droht Altersarmut – in einem größeren Ausmaß als bislang angenommen. Das befürchtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Rund 49 000 Arbeitnehmer im Kreis Reutlingen würden – so, wie sie heute arbeiten – nur eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung bekommen. Und das, wenn sie nach immerhin 45 Berufsjahren in den Ruhestand gingen. Das sind 37 Prozent aller Beschäftigten im Kreis.

Die Schwelle für »Alters-Hartz-IV« liegt im Kreis Reutlingen bei aktuell 770 Euro im Monat. Dabei sind insbesondere die Kosten fürs Wohnen berücksichtigt. Dies geht aus einer Renten-Analyse des Pestel-Instituts hervor. Die Wissenschaftler aus Hannover haben dabei für die Gewerkschaft NGG amtliche Statistiken ausgewertet. Demnach könnte die Zahl armutsgefährdeter Rentner künftig noch deutlich steigen – nämlich dann, wenn die durchschnittliche Rente bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Einkommens abfallen sollte. Dann gäbe es mehr als 55 000 Menschen, die nach 45 Beitragsjahren bei einer Rente unterhalb der Grundsicherung landen. Karin Brugger, Geschäftsführerin der NGG-Region , spricht von »alarmierenden Zahlen«. Wer ein Leben lang gearbeitet habe, müsse später auch von seiner Rente leben können. »Am Ende steht hier das Vertrauen in die staatliche Altersvorsorge und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt auf dem Spiel.« Die Bundesregierung hat eine Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2025 vereinbart.

Zugleich sieht die NGG die Arbeitgeber in der Pflicht. »Klar ist, dass aus Mini-Löhnen keine Spitzen-Renten werden«, betont Brugger. Gerade in Branchen wie dem Gastgewerbe und Bäckerhandwerk müssten im Kreis Reutlingen viele Beschäftigte im Alter aufstocken. »Dabei haben Hoteliers, Gastronomen und Bäckermeister bei der Bezahlung durchaus Spielraum. Anstatt auf Aushilfen mit wenigen Wochenstunden zu setzen, sollten sie reguläre Vollzeitstellen schaffen – und zwar bezahlt nach Tarif«, so die Gewerkschafterin. Viele Beschäftigte hätten zwar das Glück, dass der Partner mehr verdiene und so die Haushaltskasse im Rentenalter aufbessere. Doch häufig sei das Geld selbst dann sehr knapp. Gerade wer einen Teilzeit- oder Minijob habe, müsse sich auf einen »extrem mageren Rentenbescheid« einstellen. Frauen seien davon besonders häufig betroffen. Sogar unter Vollzeitbeschäftigten hat nach Berechnungen des Pestel-Instituts aktuell rund jeder Fünfte einen Rentenanspruch von weniger als 1 000 Euro monatlich – nach 40 Arbeitsjahren.

Eine gute tarifliche Altersvorsorge könne zwar helfen, dass im Alter mehr übrig bliebe. »Aber Zusatzrenten sind nicht dafür da, ein immer geringeres Rentenniveau der Rentenversicherung auszugleichen«, so Brugger. Ihr Fazit: »Der Staat muss die gesetzliche Rente sichern. Alle Beschäftigten sind auf sie angewiesen. Und die Arbeitgeber müssen bei Löhnen, Arbeitszeiten und Zusatzvorsorge viel mehr tun, damit die Menschen ihren Lebensabend genießen können.« (eg)