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Aktuell OB-Wahl

Andreas Wallenwein bewirbt sich mit nur fünf Unterstützer-Unterschriften

Auf dem Stimmzettel für die OB-Neuwahl am 24. Februar werden voraussichtlich nur vier Bewerber stehen. Zwar hat gestern vor Ablauf der Frist um 18 Uhr auch Andreas Wallenwein (59) noch seine Bewerbung in den Rathaus-Briefkasten geworfen, allerdings mit nur fünf Unterstützerunterschriften.

Die Bewerberfrist ist abgelaufen: Andreas Wallenwein will als fünfter Bewerber im zweiten OB-Wahlgang am 24.Februar mitmischen –
Die Bewerberfrist ist abgelaufen: Andreas Wallenwein will als fünfter Bewerber im zweiten OB-Wahlgang am 24.Februar mitmischen – hat aber offenbar zu wenige Unterstützer. GEA-FOTO: ARCHIV
Die Bewerberfrist ist abgelaufen: Andreas Wallenwein will als fünfter Bewerber im zweiten OB-Wahlgang am 24.Februar mitmischen – hat aber offenbar zu wenige Unterstützer. GEA-FOTO: ARCHIV

REUTLINGEN. Der Reutlinger Meister im Fernmeldehandwerk hatte schon am Wahlabend an einer erneuten Kandidatur Interesse bekundet, sofern er die nötigen 150 Unterstützerunterschriften zusammenbringe. Bereits im ersten Wahlgang hatte der Gemeindewahlausschuss seine Bewerbung zurückgewiesen, weil die Unterstützerunterschriften nicht ausreichten. Es ist davon ausgegangen, dass sich dies morgen Abend wiederholt, wenn der Gemeindewahlausschuss erneut zusammenkommt, um die Unterlagen zu prüfen.

Dann stehen am 24. Februar nur die Namen von vier Bewerbern auf dem Stimmzettel: Dr. Christian Schneider, CDU, der es im ersten Anlauf auf 29,5 Prozent der gültigen Stimmen brachte, Thomas Keck, SPD, der mit 41 Stimmen Vorsprung (29,7 Prozent) den Etappensieg errang, Andreas Zimmermann (Die Partei), der trotz bescheidener 2,7 Prozent weiterhin antritt, und Dr. Carl-Gustav Kalbfell (FDP), der es auf 19,9 Prozent brachte und nach Cindy Holmbergs Ausstieg das Rennen um den Chefposten im Rathaus als »völlig offen« erachtet.

Bei der Neuwahl wird es einen Sieger geben – denn dann genügt die einfache Mehrheit. Die Wahllokale sind erneut von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die vor dem ersten Urnengang von der Stadt verschickten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit – neue gibt es nicht. Wer die alten nach der Wahl entsorgt oder verloren hat, kann trotzdem wählen gehen – Personalausweis genügt.

 

 

Wer vorsorglich bereits für beide Wahltage Briefwahl beantragt hatte, erhält die Briefwahlunterlagen für den zweiten Urnengang automatisch zugeschickt. Wer nur für den 3. Februar Briefwahlunterlagen angefordert hatte, bekommt seine Wahlbenachrichtigung zurückgeschickt, die er dann entweder für die Wahl im Wahllokal verwenden kann – oder aber, um auch für den 24. Februar Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Ab Donnerstag, 14. Februar, werden die neuen Stimmzettel vorliegen, dann können die Briefwahlunterlagen versandt oder abgeholt werden. (GEA)

 

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