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Neue Details im Prozess um tödlichen Unfall in Tübingen

Justitia-Statue
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

TÜBINGEN. Nach und nach werden im Prozess um den tödlichen Unfall im April vergangenen Jahres auf der Landstraße zwischen Hirschau und Wurmlingen immer mehr tragische Details bekannt. So hatte das Opfer kurz zuvor noch in Hirschau mit seiner Freundin Geburtstag gefeiert und sich dann gegen fünf Uhr morgens zu Fuß auf den Heimweg gemacht. Allerdings wollte er offenbar, wie früher schon, wieder am Fahrbahnrand der Landstraße entlang gehen, obwohl ihm seine Freundin wegen der hohen Gefährlichkeit davon abgeraten hatte.

   Um diese Uhrzeit war es noch stockdunkel gewesen. Der 18-jährige Wurmlinger trug dunkle Kleidung und möglicherweise auch einen Kopfhörer, um Musik zu hören. Als er die Fahrbahn überqueren wollte, wurde er von dem Auto des 24-Jährigen Vöhringers erfasst, der sich wegen des Unfalls seit Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts verantworten muss.

  In dem Prozess geht es unter anderem um die Frage, hätte das Opfer noch überlebt, wenn der Autofahrer gleich angehalten und dem schwer Verletzten geholfen hätte. Der 24-Jährige war nach dem Zusammenprall weiter gefahren und erst über eine Stunde später zurückgekehrt. Gestern sagte der Notarzt vor Gericht aus. Als er an den Unfallort kam, war seiner Aussage nach dem 18-jährigen Opfer offenbar nicht mehr zu helfen. Über 30 Minuten versuchten er und seine Helfer damals den jungen Mann zu reanimieren, »doch wir hatten keine Chance mehr«.

  In einem ersten Gutachten war ein Unfallsachverständiger zu dem Urteil gekommen, dass der 24-Jährige an jenem Morgen zu schnell gefahren war. Davon rückte er offenbar aber inzwischen ab. Deshalb gab das Gericht am Freitag auch bekannt, dass es nun mehr um die Frage geht, ob der Autofahrer zu spät reagiert hat und deshalb nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte. (GEA)