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Aktuell Prozess

Nach Rausschmiss aus dem Tübinger Club 27: Rachefeldzug mit Waffe

Nach dem Rauswurf aus einer Tübinger Disko drohte ein 21-Jähriger damit, den Türsteher mit einer Pistole zu erschießen. Wegen versuchten Totschlags muss der unbeherrschte Mann nun für dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

Richterhammer
Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa
Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa

TÜBINGEN. Er flog aus der Diskothek, kam zurück mit einer Pistole und wollte sich rächen. In einem Gerangel fiel auch ein Schuss, der allerdings niemanden traf und verletzte. Am Freitag verurteilte das Tübinger Landgericht den 21-jährigen Schützen wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.

An Pfingsten 2019 gab es im Tübinger »Club 27« eine große Rave-Party, die über mehrere Tage ging. Der 21-Jährige feierte mit, schlief die ganze Zeit nicht, aß nichts, nahm aufputschende Drogen und trank Alkohol. Als er in dem Club dann Gäste belästigte und nach mehrfacher Aufforderung nicht aufhörte, setzten ihn die Türsteher vor die Tür. Zuhause holte sich der 21-Jährige eine scharfe Waffe und sieben Patronen und tauchte nicht viel später an der Eingangstür des Clubs auf. 

»Das war eine hochgefährliche Situation«, meinte am Freitag der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski. »Es hätte jeden der Gäste treffen können.« Dass dies nicht passierte, war einem der Türsteher zu verdanken, der sich dem 21-Jährigen in den Weg stellte und ihm nach dem Handgemenge die Waffe abnahm.

Allerdings war der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts wegen seines Drogenrauschs nur vermindert schuldfähig. Die Strafe fiel deshalb wesentlich niedriger aus, als sie Staatsanwalt Tobias Freudenberg (sechs Jahre Haft) gefordert hatte. Die Verteidiger des Angeklagten hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. (GEA)