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Aktuell Amtsgericht

Bauschutt in Eningen nicht ordnungsgemäß abgelagert

Drei Mitarbeiter eines Reutlinger Abbruchunternehmens nehmen Einsprüche gegen Strafbefehle zurück

Justitia war milde gesonnen.  FOTO: DPA
Justitia. Foto: dpa
Justitia.
Foto: dpa

REUTLINGEN/ENINGEN. Drei führende Mitarbeiter eines Reutlinger Abbruchunternehmens saßen auf der Anklagebank vor dem Reutlinger Amtsgericht, weil sie illegal Bauschutt abgeladen hatten. Über tausend Tonnen in der Reutlinger Straße in Eningen und rund 240 Tonnen auf einem Grundstück in Sondelfingen.

Doch ganz so dramatisch, wie es sich anhört, war das Vergehen dann doch nicht. Zum einen hatte das Unternehmen beide Flächen gepachtet und zum anderen, war das Material, mit Ausnahme eines Transformators, ungefährlich, wie Oberstaatsanwältin Susanne Teschner erklärte.

Gleichwohl verschickte das Gericht happige Strafbefehle, gegen die die Angeklagten Einspruch eingelegt hatten. Darin war ihnen unter anderem vorgeworfen worden, die notwendige Genehmigung zur Ablagerung des Bauschutts nicht eingeholt zu haben. Doch in der Verhandlung wurde schnell klar, dass die Männer bei einem Urteilsspruch nicht viel gewinnen können und sie nahmen den Einspruch zurück. Geschäftsführer und Juniorchef zahlen jeweils in vier Monatsraten 2 000 Euro, zum einen an das Reutlinger Tierheim und zum anderen an die Stiftung »Hilfe für kranke Kinder« in Tübingen. Wie hoch die Strafe für den Seniorchef ausfällt, steht noch nicht fest. Die 130 Tagessätze sollen mit der Strafe aus Freiburg zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden. Für das Gelände in Eningen hat die Firma inzwischen eine Genehmigung beantragt, die Fläche in Sondelfingen ist geräumt und an den Vermieter zurückgegeben. (us)