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Zusatzgebühr für Gepäck bei Billig-Fliegern rechtens

Luxemburg (dpa) - Billig-Fluggesellschaften dürfen aller Voraussicht nach auch künftig eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken verlangen.

Auch in Zukunft dürfen die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins e
Auch in Zukunft dürfen die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen. Foto: Marius Becker
Auch in Zukunft dürfen die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen. Foto: Marius Becker

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