Aktuell Wirtschaft

Vor Risiken muss gewarnt werden

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Anlegern gestärkt. Verlangt ein Kunde ausdrücklich eine sichere Geldanlage, dann muss der Bankberater ihn ausdrücklich vor Verlustrisiken warnen, wenn bei der Bank die Spareinlagen nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrags von 20 000 Euro abgesichert sind, heißt es in einem Urteil.

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