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Verleger beharren im Streit mit Google auf Verwertungsrecht

REUTLINGEN. Wenn jetzt das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, wird sich auf Google News zunächst kaum etwas ändern. Die meisten Verlage haben nämlich unter Vorbehalt einer Nutzung ihrer Inhalte zugestimmt. Sie wollen ihr Vorgehen aber nicht als Einknicken verstanden wissen.

Foto: dpa
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